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3.3 Anmeldung

3.3.1 Von der Anmeldung bis zum ersten Schultag

Nach dem Schulgesetz haben die Eltern die freie Wahl der Grundschule. Allerdings müssen die im Stadtteil wohnenden Kinder vorrangig aufgenommen werden.
Die Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten von der Stadt im Oktober ein Anmeldeformular, das sie ausgefüllt der Wunsch-Schule zusenden. Schulpflichtig sind zur Zeit (2011) alle Kinder bis zum Geburtstag 1. Oktober. Der Termin wird bis 2014 sukzessive bis zum 31. Dezember weitergerückt. Kinder, die das Einschulungsalter noch nicht erreicht haben, können mit Genehmigung des Schulleiters eingeschult werden.

Die eigentliche Anmeldung erfolgt mit Aufnahme der Personalien durch die Sekretärin. Die Kinder nehmen dann in Kleingruppen an einem Einschulungsspiel des teil.
Währenddessen führt die Schulleitung Einzelgespräche mit den betreffenden Erziehungsberechtigten und nimmt weitere wichtige Informationen auf (Herkunft, Sprachvermögen von Kindern und Eltern, Krankheiten, Wünsche, …). Anschließend werden die Erziehungsberechtigten über Ergebnisse und weitere Fördermaßnahmen informiert.

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