Auf einem gemeinsamen Informationsabend im ersten Schulhalbjahr werden den Eltern der Schüler/innen der vierten Klassen die Bildungsgänge der Sekundarstufe 1 vorgestellt. Die in Frage kommenden Schulen werden benannt.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auch das Übergangsverfahren erläutert. Informationen der weiterführenden Schulen und Termine z.B. für Tage der offenen Tür erhalten die Eltern vor den Beratungsgesprächen.
Im Dezember/ Januar vor Ende des ersten Schulhalbjahres führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Einzelberatungen mit den Eltern durch.
Zum Halbjahres Zeugnis der Klasse 4 gehört eine begründete Empfehlung der Klassenlehrerin zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe 1. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Ver-setzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers sowie unter Einbeziehung des Beratungsgesprächs.
Die Anmeldung für die betreffende Schule erfolgt durch die Eltern. Die weiterführenden Schulen unterrichten die Eltern über die Aufnahmeentscheidung.