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4.1 Fächerübergreifende Kriterien zur Bewertung „sonstiger Leistungen“

„Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ umfasst alle in Zusammenhang mit Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen.“
(Richtlinien und Lehrpläne NRW, S. 35)



4.1.1 Mündliche Mitarbeit

  • Kontinuität: regelmäßige Teilnahme
  • sachgerechte bzw. themenbezogene Beiträge (Sachlichkeit & Fachlichkeit = Verwendung von Fachsprache)
  • Einhalten von Gesprächsregeln
  • Qualität (!): reproduzierend bzw. weiterführend
  • Verständlichkeit
Bei der Bewertung der mündlichen Mitarbeit werden die individuellen Fähigkeiten berücksichtigt, vor allem bei einem Förderschwerpunkt Sprache.


4.1.2 Präsentationen und Referate

  • Veranschaulichung: Bilder, Diagramme, übersichtliches Lernplakat
  • wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden können
  • strukturierter Vortrag
  • Vortragstechnik (vortragen und nicht vorlesen)
  • gute Arbeitsaufteilung
  • Hintergrundwissen für Rückfragen
  • selbstständige Recherche


4.1.3 Heft- und Mappenführung

  • Vollständigkeit (z.B. richtiges Abheften der Arbeitsblätter)
  • Sauberkeit
  • Struktur: Datum, Seite, Nummer
  • inhaltlich richtig


4.1.4 Prozess- oder produktorientierte Gruppenarbeit

  • Zusammenarbeit/ Sozialverhalten
  • inhaltlich angemessenes Ergebnis
  • faire Aufgabenverteilung, bei denen die Schüler_innen ihre Stärken und Fähigkeiten berücksichtigen
  • akzeptieren der Aufgabenverteilung
  • Verlässlichkeit der/s Einzelnen
  • alle sollen mitarbeiten
  • Mehrheitsbeschlüsse werden eingehalten
  • Kritikfähigkeit (Umgang mit Lob & Tipps)
  • gemeinsame Präsentation
  • selbstständige Arbeitsorganisation


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