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4.2 Leistungsbewertung im Fach Deutsch

4.2.1 Sprachgebrauch

Motivationen zum Schreiben müssen im ersten und zweiten Schuljahr auf- und ausgebaut werden ohne Berücksichtigung der Normschreibung. Spontanschreibungen sollten vor einer Veröffentlichung verbessert werden.

Beispiele:
  • Briefe
  • Einladungen
  • kleine Geschichten
  • etc.

In der Klasse 3 und 4 schreiben die Schüler und Schülerinnen mindestens zwei Textproduktionen pro Halbjahr.

Die Kompetenzen im Bereich der appellierenden Textproduktionen werden in Gänze über sonstige Leistungen abgeprüft.

In den Klassen 3 und 4 schreiben die Schüler und Schülerinnen i.d.R. zwei schriftliche und benotete Grammatiküberprüfungen pro Halbjahr.

Sonstige Leistungen im Teilbereich Sprachgebrauch sind zusätzlich zu den oben fächerübergreifend definierten:
  • Ausdrucksvermögen bei der mündlichen Mitarbeit
  • erzählen können
  • zuhören können
  • nachfragen können
  • Tests
  • etc.

Die Gesamtnote im Sprachgebrauch setzt sich wie folgt zusammen:
  • 40% schriftliche Leistungen
  • 60% sonstige Leistungen



4.2.2 Rechtschreiben

In den Klassen 3 und 4 schreiben die Schüler und Schülerinnen i.d.R. zwei schriftliche und benotete Klassenarbeiten pro Halbjahr.

Diktate können als diagnostische Mittel weiterhin geschrieben werden, fließen aber nicht unmittelbar in die Notengebung ein. Aus den Ergebnissen von diktierten Texten oder Wörtern werden gezielt Fördermaßnahmen abgeleitet.

Mögliche Formen der Überprüfung sind:
  • Wörterbucharbeiten
  • Abschreibübungen
  • Arbeiten zu bestimmten Rechtschreibphänomenen

Mögliche Formen der Überprüfung im Bereich der sonstigen Leistungen sind:
  • Freie Texte
  • Tests
  • HSP (Hamburger Schreibprobe)
  • alle schriftlichen Schüler- und Schülerinnenprodukte in allen Fächern
  • etc.

Die Gesamtnote im Rechtschreiben setzt sich wie folgt zusammen:
  • 40% schriftliche Leistungen
  • 60% sonstige Leistungen



4.2.3 Lesen

Die Lesekompetenz unserer Schüler und Schülerinnen wird zu 100% im Bereich der sonstigen Leistungen benotet.

Die Kriterien für die Bewertung des Teilbereichs Lesen können im Schulprogramm ausführlich nachgelesen werden und werden im Folgenden kurz zusammengefasst:

Sinnentnehmendes Lesen
  • im Unterrichtsgespräch
  • bei schriftlichen Aufgabenstellungen
  • Lückentexte
  • passende Überschriften finden
  • inhaltliche Fragen zum Text beantworten
  • Kernaussagen finden
  • zerstückelte Texte in die richtige Reihenfolge bringen

Texte untersuchen
  • Textstellen anstreichen
  • Sinnabschnitte suchen
  • umformulieren
  • Lesehilfen nutzen

Texte werten
  • richtig einschätzen
  • auf sachliche Richtigkeit überprüfen
  • Motive handelnder Figuren erklären
  • Textformen unterscheiden

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