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2.1 Gemeinsames Lernen (GL)

Im Jahr 1995 wurden in NRW die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an allen Grundschulen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens inklusiv zu fördern.
Durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben behinderte Menschen das Recht, in allen Bereichen der Gesellschaft gleichberechtigt am Leben teilzunehmen (Art. 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetztes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“). Dieses wird durch die UN-Behindertenkonvention aus dem Jahr 2009 noch einmal vertieft. Sie dringt auf die Chancengleichheit von behinderten und nicht behinderten Menschen.

Das Gemeinsame Lernen ermöglicht, dass behinderte und nicht behinderte Kinder von Anfang an gemeinsam leben und lernen. Dadurch wird ein Umfeld geschaffen, in dem die Kinder durch den täglichen Umgang miteinander (gemeinsames Lernen und Spielen) ihre sozialen Kompetenzen stärken und vorhandene Ängste auf beiden Seiten abbauen können. GL bietet behinderten und nicht behinderten Kindern die Möglichkeit, durch gemeinsame Erfahrungen und Erlebnisse Akzeptanz und Verständnis aufzubauen. Das Bemühen miteinander umzugehen und den jeweils „Anderen anzunehmen“ stehen im Vordergrund. Das Ziel ist ein Miteinander und der Aufbau einer echten Klassengemeinschaft.
Um unter anderem diese Ziele zu erreichen, ist eine Individualisierung des Unterrichts notwendig. „Alle Kinder sind verschieden.“ – Dieses wird in besonderem Maße im GL mit den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und individuellen Lernfortschritten der einzelnen Kinder deutlich. Methode, Ziel und Inhalt des Unterrichts richten sich nach den Fähigkeiten des einzelnen Kindes.

„Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schulen sowie den Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet.“ (§ 37 AO-SF). Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt. (vgl. Amtsblatt NRW. 6/05, S. 218)

 

GL an der Gutenbergschule

Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird im Rahmen des GL´s inklusiv an der Gutenbergschule unterrichtet. Neben den Unterrichtsstunden mit den Klassen- und Fachlehrerinnen stehen den Klassen mit GL Förderstunden mit dem Förderschullehrer zu.

Im Rahmen der inneren Differenzierung wird versucht, so viele Förderlehrerstunden wie möglich im Klassenverband zu unterrichten, um so die Klassengemeinschaft zu stärken. In den verbleibenden Stunden werden die Kinder von den Klassen- und Fachlehrerinnen im Klassenverband unterrichtet.
In der Regel sollten nicht mehr als vier bis fünf Kinder mit sonder-pädagogischem Förderbedarf in einer Klasse sein.

Die Förderschwerpunkte der Kinder sollen zu der personellen und räumlichen Ausstattung der Schule passen. So können z. B. Kinder mit erhöhtem Pflegebedarf wegen fehlender baulicher Ausstattung noch nicht an der Gutenbergschule unterrichtet werden.

Die Schule verfügt über drei Differenzierungsräume, so dass GL-Kinder auch in besonderen individuellen Lernphasen in äußerer Differenzierung unterrichtet werden können.

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